Regeln zur Schweizer Vignette

Alles, was Sie über die Verwendung der Autobahnvignette wissen müssen

Regeln für Schaffhausen und die Region Kanton Schaffhausen

✓ A4 vignettenpflichtig
A4 in Schaffhausen: Vignette obligatorisch.
✓ Exklave: deutsche Strassen vignettenfrei
Auf deutschen Strassen in der Exklave keine Schweizer Vignette nötig.
✓ Rheinfall über Kantonsstrasse
Zum Rheinfall über Kantonsstrassen — keine Vignette erforderlich.
✓ Kauf an Grenzübergängen
Vignette an Grenzübergängen Thayngen und Bargen erhältlich.
✓ Keine Kurzzeitvignette
Nur Jahresvignette erhältlich — keine Tages- oder Wochenvignette.
✓ Busse CHF 200.–
Fahren ohne Vignette auf Nationalstrassen: CHF 200.– Busse.

Allgemeine Vorschriften

✓ Anbringung: Innenseite Windschutzscheibe
Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe, links unten, vollflächig aufgeklebt werden.
✓ Nicht ablösbar
Die Vignette ist so konzipiert, dass sie beim Ablösen zerstört wird. Eine abgelöste Vignette ist ungültig.
✓ Fahrzeuggebunden
Die Vignette gilt nur für das Fahrzeug, auf dem sie angebracht ist. Übertragung ist nicht erlaubt.
✓ Gültig ab 1. Dezember
Die Vignette für das neue Jahr ist bereits ab 1. Dezember des Vorjahres erhältlich und gültig.
✓ Nationalstrassen 1. & 2. Klasse
Vignettenpflicht gilt auf allen Nationalstrassen der 1. und 2. Klasse in der gesamten Schweiz.
✓ Ausnahmen
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, Militärfahrzeuge und bestimmte Sonderfahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Fahren ohne gültige Vignette auf Nationalstrassen ist eine Übertretung nach dem Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG). Es droht eine Busse von CHF 200.– zuzüglich des Vignettenpreises von CHF 40.–. Die Kantonspolizei kontrolliert regelmässig.